Unsere FAQ
FAQs
Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Wir erhalten regelmäßig Fragen zu verschiedenen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen, die wir im Rahmen von Beratungsgesprächen gerne behandeln. Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Auf unserer FAQ-Seite finden Sie die dazugehörigen Antworten, von den Basics bis hin zu spezifischen Themengebieten.
Ihre Frage war nicht dabei? Kein Problem, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung – wir helfen gerne weiter.
Unsere FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ein Steuerberater kann bei komplexen steuerlichen Fragen, wie der Einkommenssteuererklärung, Unternehmensgründung, Buchhaltung oder bei der Steueroptimierung helfen. Vor allem für Unternehmer und Selbstständige ist professionelle Beratung unerlässlich.
Sie kennen Ihr Unternehmen am besten, während wir uns auf das Steuerrecht spezialisiert haben. Dabei behalten wir für Sie den Durchblick. Ob bei der Gründung, einer Unternehmensnachfolge oder einem Generationswechsel – wir stehen Ihnen zur Seite. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren, während wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten zügig und unkompliziert für Sie erledigen. Unsere Zusammenarbeit lohnt sich in jedem Fall: Wir helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Finanzen zu bewahren. Dadurch gewinnen Sie Zeit, können einen Teil Ihrer unternehmerischen Pflichten an uns übergeben und sich auf Ihre Firma, Produkte, Dienstleistungen sowie Ihre Mitarbeiter und Kunden konzentrieren.
Bei Ornezeder bieten wir Ihnen das volle Beratungspaket an! Von Steuerberatung mit Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung, über Wirtschaftsprüfung , bis hin zur klassischen Unternehmensberatung mit Gründungsberatung, Unternehmensbewertung oder Planungsberatung. Wir können Ihnen bei (fast) allen Anliegen weiterhelfen, wir freuen uns auf Sie!
Typische Unterlagen sind Einkommensnachweise, Belege zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, Spendenquittungen. Für Unternehmer: alle Rechnungen und Belege für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, diese gehen aus der Buchhaltung hervor, welche auch bei uns im Haus gemacht werden kann. Weiters brauchen wir Unterlagen zu Investitionen und Sonderthemen, die in der Buchhaltung noch nicht erfasst wurden.
Die Kosten variieren je nach Umfang der Dienstleistungen. Bei Ornezeder rechnen wir immer nach Zeitaufwand und fixem Stundensatz je nach Tätigkeit ab, aus unserer Sicht für beide Seiten eine faire Lösung. Bei uns können Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren, um den voraussichtlichen Aufwand zu besprechen.
Dies hängt von der Komplexität Ihrer Steuererklärung und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann eine Steuererklärung innerhalb weniger Wochen erstellt werden, sofern alle relevanten Dokumente vorliegen.
Ja, Steuerberatungskosten können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie für unternehmerische Tätigkeiten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Privatpersonen können die Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen.
Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken. Ein zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung.
Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen:
- Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bzw. für den Investitionsfreibetrag verwendet werden können?
- Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?
Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.
Beispielrechnungen zeigen, dass GmbHs daher bei hohem Einkommen und wenig Ausschüttungen Vorteile bieten. Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften hingegen haben bei geringerem Einkommen oder bei hohen Entnahmen und bei voller Nutzung des Gewinnfreibetrags die Nase vorne. Sowohl GmbHs wie auch Einzelunternehmen/Personengesellschaften können beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen den Investitionsfreibetrag nutzen.
Eine pauschale Aussage, bei welcher Rechtsform weniger an Steuern und Abgaben in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, ist nicht machbar. Die individuelle Situation muss genau beleuchtet werden und es müssen vor allem auch alle nicht-steuerlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt werden.
Seien Sie regelmässig informiert
Jetzt zum Newsletter anmelden
Unsere aktuellen Steuernews informieren Sie über alle wichtigen Entwicklungen im Steuerrecht und Abgabenrecht.