Was wir machen und lieben

Ihre Kanzlei für Lohnverrechnung in Oberösterreich

Was ist Lohnver­rechnung?

Der Bereich der Lohnverrechnung umfasst die gesamte Berechnung und Abwicklung der Gehälter und Löhne der Mitarbeiter eines Unternehmens. Dies schließt die Abführung sämtlicher Steuern und Sozialabgaben ein. Durch unser umfangreiches Wissen in den Bereichen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts sind wir Ihr starker Ansprechpartner für die Lohnverrechnung in Oberösterreich und sorgen für höchste Genauigkeit in der gesamten Abrechnung.

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Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. 

Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes!

Wer benötigt Lohnver­rechnung?

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, benötigt eine professionelle Lohnverrechnung. Das ist unabhängig von der Art des Unternehmens, der Größe oder der Branche.

Unsere Lohnverrechnungs­leistungen

Im Rahmen unserer Lohnverrechnung in Oberösterreich kümmern wir uns um die vollständige Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir erstellen Lohnzettel und kümmern uns um die An- und Abmeldung von Mitarbeitern sowie der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Zudem unterstützen wir Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen, der Erstellung von Dienstverträgen und der Abwicklung von Betriebsprüfungen.

Ablauf in der Lohnverrechnung

  1. Mitarbeiterdaten bereitstellen: In einem ersten Schritt übermitteln Sie uns die notwendigen Daten Ihrer Mitarbeiter (vor Arbeitsantritt).

  2. Abrechnungserstellung und An- und Abmeldung: Bei Bedarf melden wir Ihr Mitarbeiter an, berechnen die Löhne und Gehälter, und erstellen die entsprechenden Abrechnungen. Selbstverständlich melden wir Ihre Mitarbeiter bei Austritt wieder ab.

  3. Überweisung und Abführung: Wir bereiten die Zahlungsanweisungen vor und sorgen dafür, dass Sie die Abgaben fristgerecht abführen können.

  4. Meldungen und Auswertungen: Wir erstellen und übermitteln die notwendigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden.

 

Gerne laden wir Sie zu einem beratenden Erstgespräch ein und ermitteln gemeinsam Ihren Bedarf in der Lohnverrechnung.

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