Seitenbereiche
Inhalt

Unsere monatlichen News für Ihren Erfolg!

Weitere Newsbeiträge

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.

Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Damir Khabirov - stock.adobe.com

Wählen Sie eine Ausgabe, sowie einen Artikel aus und erfahren Sie top aktuelle Neuigkeiten! Wir aktualisieren laufend unsere Inhalte für Sie. Die männliche Form wurde zur besseren Lesbarkeit gewählt. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.